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Chancengleichheit

erstellt von Andreas Kainer zuletzt verändert: 24.04.2009 10:39

Für alle sollten die gleichen Voraussetzungen gelten

Geschlechtergleichstellung

Ausländische Studierende




In Österreich werden täglich Menschen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung diskriminiert. Dieses Feststellung trifft auch auf die österreichischen Hochschulen zu. Nicht-EWR-BürgerInnen werden strukturell vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die Spitze der Universitäten ist auch im Jahr 2009 ausschließlich von Männern besetzt. Ziel unserer Arbeit ist es, Ungleichheiten aufzuzeigen und gegen diese aufzutreten.


Geschlechtergleichstellung

o Die Thematisierung des Geschlechterverhältnisses im fachlichen Zusammenhang erleichtert einen positiven Zugang zum Diskurs
Bewusstseinsbildung bedarf der Förderung von Reflexion – in vielen (speziell technischen) Studienplänen fehlen Lehrveranstaltungen zu kritischer Wissenschaftstheorie und –ethik, die zur Bestimmung einer philosophischen Position notwendig sind, um Diskriminierung als ein nicht nur politisches, sondern auch moralisches Problem durchschaubar zu machen.

Inhalte zum Thema Geschlechterverhältnis müssen langfristig als Querschnittsmaterie in allen Curricula wiederzufinden sein. Bei der Arbeit am Lehrveranstaltungsangebot aller Universitäten ist darauf Bedacht zu nehmen.

Die Sicherstellung curricularer Angebote in Bezug auf Forschung zum Geschlechterverhältnis kann im Rahmen des Frauenförderungsplans der Universiäten stattfinden.

o Vorbilder eröffnen Perspektiven
Geschlechtersensible Beratungen zur Studienwahl sind erforderlich zum Abbau von Geschlechterstereotypen – durch eingehende Beratungen und Kontakt mit Personen des eigenen Geschlechts als Vorbilder soll Schülerinnen und Schülern, Maturantinnen und Maturanten die Möglichkeit gegeben werden die tradierten Rollenzuschreibungen zu hinterfragen und eigenverantwortliche Entscheidungen unabhängig vom gesellschaftlich geprägten Geschlecht zu treffen.

Um im Rahmen des Studiums die Rechtsinstrumente zur Gleichbehandlung und Frauenförderung in Anspruch nehmen zu können, ist eine entsprechende sachliche Information grundlegende Voraussetzung.

o Die Sprache begründet die Grenzen des Bewusstseins
Bewusstseinsbildung beginnt mit geschlechtergerechtem Sprachgebrauch und muss im wissenschaftlichen Zusammenhang zur Selbstverständlichkeit werden – Sprache schafft Wirklichkeit.

Gebildet werden soll darüber hinausgehend ein Bewusstsein um die sich im wissenschaftlichen Alltag abbildende Geschlechterhierarchie, ein Bewusstsein der normativen Dimension von Geschlecht als Prinzip von zugeschriebenen Lebenswirklichkeiten und damit reduzierten Handlungsfreiräumen.

o Gleichstellung im Alltag braucht gleichberechtigte Teilnahme im politischen Entscheidungsprozess
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eng mit der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern am demokratischen Meinungsbildungsprozess verbunden.

Wenn Frauen im öffentlichen und offiziellen Diskurs der universitären und ÖH-internen Gremien nicht zu Wort kommen, können sie die Realität auch nicht gleichberechtigt gestalten. Eine zweckmäßig und fachlich fundierte Erhebung der Beteiligung von Frauen (z.B. Verteilung von Wortmeldungen in gremialen Diskussionen) ist notwendige Grundlage zur Analyse der Situation von Frauen im demokratischen Diskurs.

Leere propagandistische Bekenntnisse zu Genderpolitik lehnen wir entschieden ab. Den Worten müssen Taten folgen! Inwieweit Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung in Folge umgesetzt werden können hängt zuallererst von der Diskursbereitschaft der beteiligten handelnden Personen ab. Über diesen Diskurs werden wir seitens der Studierenden nicht müde!

o Jedes politische Programm braucht entsprechende interne Politik
Da zielorientertes Handeln im Sinne der Geschlechtergleichstellung immer mit der Reflexion der eigenen Position beginnt ist es erforderlich die Gleichstellungsperspektive zuallererst auch in den eigenen Reihen einzunehmen.

Die Rahmenbedingungen der Vertretungsarbeit müssen eine Zusage zur Beteiligung an Maßnahmen zur Gleichstellung beinhalten.

Das HSG muss in relevanten Punkten ergänzt werden, um langfristig das Bewusstsein in den eigenen Reihen zu beeinflussen. §27 Abs.2 soll ergänzt werden durch „4. Referat für Gleichstellungspolitik“ und § 31 Abs.3 durch „Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist zusätzlich eine Aufschlüsselung der Ausgaben im Bereich Personalaufwand und Aufwendungen für MitarbeiterInnen nach Männern und Frauen anzuschließen“.


Ausländische Studierende

Arbeitserlaubnis

Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Beschäftigungsbewilligung für Studierende automatisch mit der Aufenthaltsbewilligung
o Arbeitserlaubnis nicht nur für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber
o Streichung der Begrenzung auf drei Monate im Jahr

Ein Nebenjob, um die triste finanzielle Lage aufzubessern? Im Gegensatz zu den Studierenden mit österreichischer Staatszugehörigkeit ist das für viele ausländische Kolleginnen und Kollegen praktisch ein Ding der Unmöglichkeit: Sie bekommen die notwendige Beschäftigungsbewilligung nicht, weil für diese zahlreiche, kaum zu erfüllende Bedingungen bestehen.

Das ist eine skandalöse Diskriminierung, wenn man bedenkt, dass 84 % der österreichischen Studierenden berufstätig sind bzw. sein müssen – eine Geldquelle, die unserer Meinung nach auch für alle anderen zugänglich sein soll. Wer es doch geschafft hat, darf aber nur bei derjenigen Arbeitgeberin oder demjenigen Arbeitgeber arbeiten, für die oder den die Beschäftigungsbewilligung beantragt wurde – andernfalls muss ein neuer Antrag gestellt werden: auch das ist eine sinnlose Einschränkung.

Die FLÖ fordern die Abschaffung all dieser schikanösen Auflagen – die Aufenthaltsbewilligung mit dem Status „Studentin“ oder „Student“, für deren Verlängerung ohnehin jährlich ein Studienerfolgsnachweis erbracht werden muss, muss für die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung genügen. Die Beschränkung auf eine bestimmte Arbeitsstelle soll gestrichen werden. Dazu fordern die FLÖ auch, dass die Begrenzung von studentischen Beschäftigungsbewilligungen auf maximal drei Kalendermonate pro Jahr – die übrigens auch EU-rechtswidrig ist – fallen muss.

Finanzierungsnachweis abschaffen

Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Abschaffung des Finanzierungsnachweises

Studierende aus Nicht-EWR-Ländern müssen einmal jährlich 5118,84 € am Konto nachweisen, als Voraussetzung für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung in Österreich für das nächste Jahr. Wer über 24 Jahre ist, muss seit einigen Jahren sogar 9268,80 € haben.

Die FLÖ finden das diskriminierend – wie viele österreichische Studierende könnten denn so viel Geld auf einmal aufbringen?

Deshalb fordern wir die Abschaffung des Finanzierungsnachweises um so den enormen finanziellen Druck, die Lebenskosten schon Monate im Vorhinein zur Verfügung haben zu müssen, von den betroffenen Studierenden zu nehmen.

Studiengebühren an den Unis

Als unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Gleichbehandlung in- und ausländischer Studierender bei den Studiengebühren

Die Studiengebühren sind nicht für alle abgeschafft – am allerwenigsten für ausländische Studierende. Falls ihr Herkunftsland nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, müssen ausländische Kolleginnen und Kollegen die Studiengebühren zahlen, und zwar egal, ob sie in Mindestzeit, berufstätig, mit Kindern oder unter sonstigen verlangsamenden Umständen studieren, für die es seit diesem Semester die Befreiung gibt.

Die FLÖ setzen sich daher dafür ein, dass für alle Studierenden unabhängig von der Staatsangehörigkeit die selben Regelungen gelten.

Sprachkurse

Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Ausreichendes Angebot an Deutschkursen

In Österreich wird derzeit viel über Integration diskutiert. Auch für die Studienzulassung an der Uni müssen entsprechende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Für Studierende bzw. StudienwerberInnen, die ihre sprachliche Kompetenz verbessern wollen, ist das oft gar nicht so leicht, wenn es zu wenige Kurse gibt oder diese zu ungünstigen Tageszeiten stattfinden.

Die FLÖ fordern ein ausreichendes Angebot an Deutschkursen in allen Unistädten.

Nostrifizierungen erleichtern

Als Unabhängige FachschaftslistenÖsterreichs fordern wir
o Schnellere und unkomplizierte Abwicklung von Nostrifizierungen

Auch mit einem abgeschlossenen Studium sind nicht alle Hürden überwunden: die Zulassung zu einem Doktorats- oder Masterstudium erfordert die Anerkennung des Studiums, das davor absolviert wurde, und kann derzeit Jahre dauern, wenn man im Ausland studiert hat. Das ist eindeutig zu langwierig, die FLÖ fördern daher eine Verkürzung bzw. Vereinfachung des Verfahrens.

Offener Zugang zu allen ÖH-Tätigkeiten

Als Unabhängige FachschaftslistenÖsterreichs fordern wir
o Das Recht für Studierende auch aus Nicht-EWR-Ländern, in universitären Gremien mitzuarbeiten
o Passives Wahlrecht für alle in- und ausländischen Studierenden bei der ÖH-Wahl

Das Gesetz verbietet manchen Studierenden, in ihrer eigenen Interessensvertretung tätig zu sein: Angehörige von Nicht-EWR-Staaten dürfen bei der ÖH-Wahl nicht kandidieren und auch nicht in universitären Gremien die Studierenden vertreten (Studienkommission, Berufungskommission, Senat usw.).

Viele setzen sich trotzdem auch ohne Funktion für ihre Mitstudierenden ein, aber für manche Aktivitäten ist es einfach nötig, gewählt zu sein.

Um dieses Engagement zu ermöglichen und zu würdigen, und weil in einer ehrenamtlichen Organisation wie der ÖH immer viele Freiwillige vonnöten sind, fordern die FLÖ, dass alle Studierenden, gleich welcher Staatsangehörigkeit, alle Tätigkeiten in der ÖH ausüben und für alle Vertretungsebenen kandidieren dürfen.




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