Sozialpolitik
Soziale Schwerpunkte der FLÖ
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) ist in ihrer Eigenschaft als Basisfinanzierung
für viele Studierenden ein wichtiger Grundsockel für ihr monatliches Budget.
Auch wenn sich in den letzten beiden Jahren durch zwei Erhöhungen einiges zum Besseren gewendet hat, bleibt noch sehr viel zu tun, um eine adäquate Basisfinanzierung für alle Studierenden zu erreichen.
Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o 2.950 € / Jahr Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag
o direkte Auszahlung an uns Studierende
o automatische jährliche Inflationsanpassung
o Einschleifregelung bei der Zuverdienstgrenze
o Basisfinanzierung auch für Studierende über 26 bzw. 27 Jahren
Wir haben im Oktober 2008 ein umfangreiches Konzept vorgelegt, welches das Ziel einer vollständigen Überarbeitung des Beihilfensystems für Studierende bis Oktober 2010 hat.
Auch wenn durch die beiden Erhöhungen der letzten zwei Jahre die Situation verbessert werden konnte, braucht es für eine vollständige Inflationsanpassung ab Oktober 2010 eine jährliche Gesamtsumme von 2.950 € / Jahr (als Vergleich: heute bekommen studierende Einzelkinder über 19 Jahre, 2.686 € / Jahr).
Gleichzeitig soll durch eine direkte Auszahlung an uns Studierende die Abhängigkeit von den Eltern reduziert werden und Fälle, in denen die Familienbeihilfe nicht den Studierenden zugute kommt, der Vergangenheit angehören. Durch eine automatische jährliche Inflationsanpassung soll weiters sichergestellt werden, dass wir in Zukunft nicht wieder vor der Situation stehen, dass uns die Inflation über die Jahre hinweg mehrere hundert Euro pro Jahr weggenommen hat.
Der Umstand, dass bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
die gesamte Familienbeihilfe zurückgezahlt werden muss, soll ebenfalls der Vergangenheit angehören. Durch eine Einschleifregelung bei der Zuverdienstgrenze soll bei höherem Einkommen nur die Differenz zurückgezahlt werden müssen.
Die bestehende Altersgrenze führt zu einer massiven Benachteiligung von älteren Studierenden. Durch eine Basisfinanzierung für Studierende über 26 bzw. 27 Jahren soll es auch älteren Studierenden erleichtert werden, sich Vollzeit auf ihr Studium konzentrieren zu können.
Studienbeihilfe
Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Altersabhängige Höhe der Studienbeihilfe – Basis 710 € / Monat, plus 45 – 65 € pro Lebensjahr über 18
o Alle Studierenden sollen gleich behandelt werden, unabhängig vom Wohnsitz ihrer Eltern
o Automatische jährliche Inflationsanpassung
o Fairer Leistungsnachweis
o Abschaffung der Altersgrenzen
Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 hat gezeigt, dass der tatsächliche Finanzbedarf der Studierenden stark von ihrem Alter abhängt. Um allen Studierenden zu ermöglichen, sich Vollzeit auf ihr Studium konzentrieren zu können, fordern wir eine altersabhängige Höhe der Studienbeihilfe. Für ein Inkrafttreten per 1. Oktober 2010 würde als Höchststipendium eine Basis von 710 € / Monat für 18-jährige Studierende den wirklichen Bedarf decken. Bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres soll dieser Betrag pro Jahr um 45 € steigen. Danach soll er, um die tatsächlichen Kosten abdecken zu können, bis 30 um jährlich 65 € steigen. Für alle über 30 soll der monatliche Betrag mit 1.350 € gedeckelt sein.
Nur durch ein solches System können wir dem Phänomen begegnen, dass immer mehr Studierende neben ihrem Studium arbeiten müssen, um sich ihr Leben finanzieren zu können, und dass diese Zahl höher ist, je älter die Studierenden werden.
Heute wird zwischen auswärtigen und nicht-auswärtigen Studierenden unterschieden. Alle Studierenden sollen in Zukunft gleich behandelt werden, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern. Anstatt Studierenden, die am Wohnort ihrer Eltern studieren, das Stipendium zu reduzieren, soll dies zukünftig nur mehr für jene gelten, die wirklich bei ihren Eltern wohnen. Dadurch fällt eine große Hürde auf dem Weg zur Selbstständigkeit weg.
Um für die Zukunft zu vermeiden, dass durch Inflation die Höhe der Studienbeihilfe über Jahre an Wert verliert und durch die Politik keine ausreichende Erhöhung erfolgt, sollen hinkünftig durch eine automatische jährliche Inflationsanpassung alle Beträge wertgesichert sein.
Der aktuell geforderte Leistungsnachweis von 14 Semesterwochenstunden oder 30 ECTS ist nicht fair. Die früher geforderten 14 Semesterwochenstunden entsprechen an den meisten Universitäten und Hochschulen circa 21 ECTS, sicher jedoch nicht 30 ECTS. Durch einen fairen Leistungsnachweis sollen zukünftig eben diese 21 ECTS-Credits alternativ zu den 14 Semesterwochenstunden ausreichen.
Schließlich soll durch die Abschaffung der Altersgrenze lebenslanges Lernen Realität werden können. In der heutigen Zeit ergibt es keinen Sinn, Menschen ab einem bestimmten Alter den Zugang zu einer finanziellen Förderung ihrer akademischen Bildung zu verwehren.
Unterhalt
Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs fordern wir
o Gesetzliche Fixierung der bestehenden Judikatur zum Unterhaltsrecht
Viele Studierende bekommen von ihren Eltern nicht den ihnen zustehenden Unterhalt. Der Schritt, die eigenen Eltern zu verklagen, ist dann aber doch einer, den verständlicherweise die wenigsten vollziehen wollen.
Neben der direkten Auszahlung der Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) an uns Studierende soll durch eine gesetzliche Fixierung der bestehenden Judikatur zum Unterhaltsrecht die Voraussetzung geschaffen werden, dass Studierende ihren Eltern klar aufzeigen können, wie hoch ihr Unterhaltsanspruch ist. Dadurch kann einerseits der Druck auf die Eltern erhöht werden, auch wirklich den entsprechenden Unterhalt zu zahlen, andererseits wären die Klagschancen durch ein klares Gesetz wesentlich besser abschätzbar.
Studiengebühren
Mit dem Nationalratsbeschluss vom September 2008 (890/A XXIII. GP) wurden sieben Jahre nach der Einführung der Studiengebühren die Ausnahmen für die Befreiung ausgeweitet. Dies kann als erster Schritt in die richtige Richtung, nämlich einer vollständigen Abschaffung der Studiengebühren, betrachtet werden. Aus Sicht der Unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs stellt die derzeitige (typisch österreichische Halb-)Lösung zwar eine Verbesserung für die Mehrzahl der Studierenden dar, trotzdem gibt es zahlreiche Unzulänglichkeiten sowie ungerechtfertigte Einschränkungen (FH-Studierende, ausländische Studierende, Mehrfachstudien, StudienbeihilfenbezieherInnen).
Zusätzlich gibt es Probleme im Bereich der Kompetenzabsteckung zwischen Legislative und Exekutive, da der Wissenschaftsminister durch die im Jänner 2009 erlassene Novelle der Studienbeitragsverordnung 2004 zahlreiche willkürliche Einschränkungen (Abschnittsgliederung, Mitnahme von „Toleranzsemestern“, Exkludierung von ao. Studierenden) gegenüber dem Gesetzestext verordnet hat. Schließlich führt die aufwendige Verwaltung der sogenannten Erlasstatbestände zu unnötigen Verwaltungskosten (in Summe wohl mehrere Mio. Euro an allen österreichischen Universitäten) und Frustration sowohl bei den Studierenden als auch den mit der Administration betrauten Universitäten.
Um diese Ungleichbehandlungen, Diskriminierungen, Gesetzeswidrigkeiten und die administrative Geldverschwendung zu beenden, kann die einzig sinnvolle Lösung nur die vollständige Abschaffung der Studiengebühren sein, welche auch aus Sicht eines freien Hochschulzugangs ohne finanzielle Barrieren erstrebenswert ist.
Sollten sich die politischen EntscheidungsträgerInnen nicht auf eine vollständige Abschaffung einigen können, so sollten zumindest die größten Problemstellen (auf die wir schon in unserer Stellungnahme zur Novellierung der Studienbeitragsverordnung hingewiesen hatten), welche im Folgenden aufgelistet sind, beseitigt werden.
Problemfelder und ungerechtfertigte Einschränkungen
o Mehrfachstudien
Um keine Studiengebühren zu bezahlen, muss man in allen inskribierten Studien befreit sein. Das benachteiligt jedoch Studierende mit einem Zweitstudium massiv und ist vermutlich sogar gleichheitswidrig, da aufeinanderfolgende Studien beitragsfrei, parallele Studien bei Überschreiten der Toleranzfristen in einem Studium jedoch gebührenpflichtig ist. Zusätzlich entsteht eine Benachteiligung der sozial schwachen Studierenden, da StudienbeihilfenbezieherInnen, sofern sie in einem Zweitstudium über der Toleranzfrist liegen, nicht wie bisher die Studiengebühren rückerstattet bekommen.
• Wir fordern daher
Um Studierende, welche mehr als ein Studium betreiben, nicht länger zu diskriminieren, muss eine generelle Studienbeitragsbefreiung erfolgen, sobald in einem Studium keine Beitragspflicht entsteht. Jedenfalls muss jedoch StudienbeihilfenbezieherInnen, unabhängig davon, in welchem Studium der Studienbeitrag zu entrichten ist, der Studienzuschuss gewährt werden.
o Abschnittsgliederung
Laut Verordnung sind Abschnittsregelungen nur auf Diplom- und nicht auf Bachelor- und Masterstudien anzuwenden. Das Gesetz sieht jedoch kein Verbot einer Abschnittsgliederung vor!
• Wir fordern daher
Der gesetzeswidrige Teil der Verordnung ist zu reparieren.
o Einkommensgrenzen und Steuerbescheid
Um nach Überschreiten der Mindestdauer befreit zu sein, kann unter anderem Berufstätigkeit vorgewiesen werden. Hier muss jedoch beachtet werden, dass mindestens 4886,14 Euro im vorherigen Kalenderjahr verdient werden mussten. Wenn man einen Cent mehr verdient hat, ist man über der Geringfügigkeitsgrenze, bei einem Cent weniger sind also die vollen Studiengebühren zu berappen.
Ebenso liegt gerade im Sommersemester oft der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres noch nicht vor. Daher müssen viele Studierende zuerst einzahlen und dann einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
• Wir fordern daher
Anstatt der komplizierten Lösung über Einkommenssteuerbescheid / ArbeitnehmerInnenveranlagung soll der Nachweis der Lohnzettel sowie eine eidesstattliche Erklärung als Nachweis für Berufstätigkeit akzeptiert werden.
o Erlasstatbestände während der generell beitragsfreien Zeit
Die Erlasstatbestände (Berufstätigkeit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuungspflichten, Krankheit, Mobilitätssemester), welche nach Überschreiten der Toleranzzeiten geltend gemacht werden können, führen im Regelfall auch zu einer Verlängerung der Studienzeit und damit zu einer Beitragspflicht für Studierende durch Überschreiten der Mindeststudiendauer + Toleranzsemester. Da diese Erlasstatbestände jedoch nicht zu einer Erhöhung der Toleranzsemester führen, bedeutet dies in vielen Fällen, dass Studierende durch unverschuldetes Überschreiten der Toleranzfristen beitragspflichtig werden.
• Wir fordern daher
Im Sinne der Gleichbehandlung der Erlasstatbestände müssen diese zu einer Verlängerung der Toleranzsemester führen, sofern sie während der generell beitragsfreien Zeit anfallen.
o Außerordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende sind laut Verordnung nicht von den Studiengebühren befreit. Das Gesetz sieht jedoch keinerlei Einschränkungen auf ordentliche Studierende vor.
• Wir fordern daher
Der gesetzeswidrige Teil der Verordnung ist zu reparieren, damit auch außerordentliche Studierende beim Besuch einzelner Lehrveranstaltungen beitragsbefreit sind.
o Studierende mit Kinderbetreuungspflichten
Studierende mit Kinderbetreuungspflichten können nur einen Antrag auf Erlass stellen, wenn der Wohnsitz der gleiche ist wie der des Kindes. Gerade studentische Eltern haben oft nicht den gleichen Wohnsitz. Die Einschränkung auf den gleichen Wohnsitz ist im Gesetz auch gar nicht vorgesehen.
• Wir fordern daher
Der gesetzeswidrige Teil der Verordnung ist zu reparieren, damit Kinderbetreuungspflichten unabhängig vom Wohnsitz geltend gemacht werden können.
o Mitnahme von Toleranzsemestern
Entgegen den Bestimmungen des Gesetzes sieht die Studienbeitragsverordnung vor, dass Toleranzsemester nur in den nächstfolgenden Abschnitt "mitgenommen" werden dürfen.
• Wir fordern daher
Der gesetzeswidrige Teil der Verordnung ist zu reparieren damit Studierende Toleranzsemester auch vom ersten in den dritten Studienabschnitt „mitnehmen“ dürfen.
Mobilität
o Studierendenfreifahrt
Die Unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs sprechen sich für die Studierendenfreifahrt aus.
Studierende sind großteils auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Gerade Studierende, die nicht in unmittelbarer Nähe des Studienortes leben und/oder in Universitätsstädten studieren, wo sich Institute, Fakultäten und Hörsäle nicht an einem zentralen Ort befinden, sondern verstreut angesiedelt sind, sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen, der eine erhebliche finanzielle Belastung für einkommensschwache Studierende darstellt.
Seitens der verschiedenen „Verkehrsanbieter“ (Wiener Linien, Salzburg AG, Linz AG, Grazer Verkehrsbetriebe etc.) gibt es zwar verschiedene Angebote für Studierende, die allerdings großteils nur in Anspruch nehmen kann, wer einen Hauptwohnsitz (oder in manchen Fällen auch einen Nebenwohnsitz) in der Universitätsstadt nachweisen kann. Dies grenzt den BenutzerInnenkreis für die einzelnen Angebote erheblich ein.
Dazu kommt, dass in manchen Universitätsstädten die Nutzung der studierendenspezifischen Angebote lediglich auf die Kernzone beschränkt ist. Dadurch wird der NutzerInnenkreis weiter eingeschränkt und es entstehen zusätzliche Kosten für Studierende.
Auch gibt es keine einheitlichen Preise für Semestertickets in den verschiedenen Städten. Ein Semesterticket der Linz AG kostet pro Semester € 50,00, während Studierende in Salzburg für ein Semesterticket mehr als € 100,00 bezahlen müssen. Diese immensen Preisunterschiede sorgen einerseits für Verwunderung und stellen zusätzlich eine Diskriminierung dar.
Wir fordern daher die Freifahrt für Studierende während der Vorlesungszeit in den Universitätsstädten und vom Wohnort zur Universität, wenn dieser außerhalb der „Kernzone“ bzw. dem Stadtgebiet liegt. Um Missbrauch zu vermeiden, könnte die Freifahrt an den Nachweis der Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß 8 Semesterwochenstunden bzw. 12 ECTS pro Studienjahr gebunden sein.
o Studierendenticket
Viele Studierende studieren an Universitäten in anderen Bundesländern oder in anderen Regionen. Diese pendeln mit Einrichtungen wie dem PostBus oder der ÖBB zwischen Universitätsstadt und Wohnort.
Dabei wird von beiden, PostBus und ÖBB, kein Studierendenticket angeboten sondern lediglich eine „ VorteilsCard <26“, die allen Personen, die das 26. Lebensjahr nicht vollendet haben, zusteht. Studierende die das 26. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch mehr auf dieses Ticket (Preis: € 19,90) und können sich nur mehr die „VorteilsCard Classic“ (Preis: € 99,90) zulegen.
Beide Tickets ermächtigen die Studierenden, bei jeder Fahrt einen 50 % Preisnachlass in Anspruch zu nehmen.
Bei einer Studentin die wöchentlich von Salzburg nach Linz pendelt ergeben sich in einem Semester Kosten von ca. € 290,00 wenn diese die „ VorteilsCard <26“ beziehen kann, bzw. von € 370,00 wenn diese die „ VorteilsCard <26“ nicht beziehen kann.
Wir kritisieren einerseits die Verzerrung durch die starre Altersgrenze von 26 Jahren und dass seitens der Österreichischen Bundesbahnen keine Ermäßigung für Studierende angeboten wird.
Wir setzen uns daher für eine VorteilsCard für Studierende ein, die einerseits die unsinnige Altersgrenze aufhebt und andererseits alle Studierenden, die auf die ÖBB angewiesen sind, entlastet.
Zurück zur Übersicht