Ausländische Studierende
Doppelbelastung - Integration - Sozialarbeit - Fremdenrecht - Selbstverwaltung - Forderungen
Doppelbelastung
Vom Gesetzgeber besonders benachteiligt sind in Österreich immer noch die ausländischen Studierenden, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben. Sie zahlen die doppelte Studiengebühr, ohne dass es dafür eine Begründung gibt. Dieses "Erbe" der Vorgängerregierung könnte längst beseitigt sein, aber offenbar nimmt auch die neue Regierung die Gleichberechtigung nicht sehr ernst.
Integration erschwert
Dazu kommt, dass diese Menschen in Österreich nicht jenen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, den sie brauchen, um sich eine Existenz überhaupt leisten zu können. Denn will ein Arbeitgeber einen Nicht-EU-Bürger einstellen, so muß er zunächst nachweisen, dass keine österreichische bzw. EU-Arbeitskraft für diese Stelle gefunden werden kann und in der Realität spart sich ein Unternehmer diese Mühe. Wie sollen ausländische Studierende aber den Anspruch einer wirklichen Integration erfüllen, wenn sie nicht arbeiten dürfen?
Sozialarbeit undurchdacht
Besonders haarsträubend wird die doppelte Belastung bei der Entrichtung der Studiengebühren angesichts der vorgeschlagenen sozialen Tätigkeit zur Abarbeitung der Studiengebühren. Denn im Regierungsübereinkommen wurde dafür ein Ausmaß von 60 Stunden festgelegt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die soziale Tätigkeit für die Regierung doppelt so viel wert ist, wenn sie von einem Nicht-EU-Bürger ausgeführt wird.
Maßloses Fremdenrecht
Über alle Maßen hart und unsinnig ist das geltende Fremdenrechtspaket in Bezug auf ausländische Studierende an Kunstuniversitäten – sind doch für die künstlerischen Studien Zulassungsprüfungen abzulegen; für die Anreise zur Zulassungsprüfung wird jedoch noch kein Aufenthaltstitel vergeben. Erst bei bestandener Prüfung kann dieser dann beantragt werden sodass etwa eine Violinstudentin aus Japan erstmal wieder nach Hause fliegen muss, damit sie nicht nur von der Universität sondern auch vom Staat „zugelassen“ wird. Zum Drüberstreuen sind die Fristen beim Antrag auf einen Aufenthaltstitel im Ausland derart, dass das halbe erste Semester mit Warten im Heimatland verlorengeht. Dies wiederum verunmöglicht bei bestimmten Seminaren die Teilnahme und verzögert das Studium ohne Verschulden der Studierenden. Und dies alles nur aus purer Gleichgültigkeit des Gesetzgebers. Hinzukommt, dass der Aufenthalt nur dann dauerhaft genehmigt wird, wenn auf dem Konto der Studierenden jeweils 381,- EUR pro Monat an Unterhalt nachgewiesen werden kann, bei Studierenden ab 24 Jahren gar 690,- EUR pro Monat – jeweils für ein Jahr im voraus – eine Bedingung die auch viele inländische Studiernde niemals erfüllen könnten.
Selbstverwaltung noch immer eingeschränkt
In der ÖH sind ausländische Studierende noch immer nicht passiv wahlberechtigt. Die ÖH ist zwar auf dem Papier eine Körperschaft mit Selbstverwaltung, jedoch dürfen Nicht-EU-Bürger keine leitenden Ämter bekleiden, ebensowenig dürfen sie die wichtige Vertretungsarbeit in den Kollegialorganen an den Universitäten wie etwa dem Senat übernehmen.
Wir fordern daher:
- die sofortige Abschaffung der Diskriminierung ausländischer Studierender durch die doppelte Studiengebühr
- den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt für Studierende aller Nationalitäten
- die Zurücknahme der Wahnsinnigkeiten des Fremdenrechtspakets
- das passive Wahlrecht für ausländische Studierende in der ÖH