Soziales
Wir als unabhängige Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) treten für das Recht auf Bildung und Chancengleichheit ein. Jede Person soll die Entscheidung für ihre Bildungslaufbahn individuell und unabhängig ihrer sozialen und kulturellen Herkunft eigenständig treffen. Dazu bedarf es einerseits breiter und fundierter Information (keine Werbung) über die verschiedenen Bildungszugänge / -möglichkeiten. Andererseits sehen wir es als zentrale Staatsaufgabe, soziale Chancengleichheit herzustellen. Wie wir in den folgenden Punkten näher erläutern werden, sehen wir in vielen Bereichen derzeit dringenden Handlungsbedarf, um diese Chancengleichheit für die Zukunft gewährleisten zu können.
Studiengebühren - Stipendium - Ermäßigungen - öffentliche Verkehrsmittel
Studiengebühren
Die Studiengebühren stellen eine starke finanzielle Belastung und damit eine unnötige soziale Hürde für Studierende dar. Zudem drängen sie viele Studierende zu vermehrter Beruftstätigkeit und stehen damit im Widerspruch mit dem Ziel der Universitäten, die durchschnittliche Studiendauer deutlich zu senken. Wir sprechen uns daher klar gegen jede Form von Studiengebühren aus, sowohl gegen das bestehende österreichische System, als auch sämtliche andere Formen wie zum Beispiel Prüfungstaxen.
Wir erachten soziales, ehrenamtliches Engagement als eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft. Jedoch lehnen wir das von Bundeskanzler Gusenbauer vorgeschlagene „Sozialarbeitsmodell“ ab. Wir empfinden einen indirekten Stundenlohn von € 6,06 als Hohn gegenüber Studierenden. Dadurch bekommen die angedachten ehrenamtlichen Tätigkeiten einen viel zu geringen Wert beigemessen.
Stipendium
Es bedarf eines fairen Studienförderungsmodell, welches keine Gruppen benachteiligt. Das derzeitige Modell bietet diese Chancengleichheit jedenfalls nicht. Das geltende Studienförderungsgesetz weist im Zusammenspiel mit dem Unterhaltsrecht wesentliche Mängel auf, die aus unserer Sicht dringend einer umfassenden Überarbeitung bedürfen.
Die von Bundesminister Johannes Hahn vorgeschlagene Erhöhung der Stipendien ist absolut unzureichend (siehe Begutachtung). Bei dieser vorgeschlagene indirekte Inflationsanpassung rein über die Stipendienhöhe wirken sich beispielsweise inflationsbedingte Einkommenserhöhungen der Eltern durch unveränderte Berechnungsvorschriften nach wie vor negativ auf die Stipendienhöhe aus. Durch diesen und andere Effekte gibt es nahezu keine StipendienbezieherInnen, die die kolportierte Inflationsabgeltung von 12% erhalten. Die durchschnittliche Anpassung liegt lediglich bei 5-8%.
Berechnungsgrundlage
Wir sind der Meinung, dass die Bemessungsgrundlage – nicht zuletzt durch die fehlende Inflationsanpassung – zu tief angesetzt ist, wodurch zu wenige Studierende (nur jedeR Fünfte / 20 Prozent) Studienbeihilfe beziehen.
Das Einkommen der Eltern ist abgesehen von den Selbsterhalterstipendien, die eine mindestens vierjährige volle Berufstätigkeit vor Studienbeginn voraussetzen, immer noch die zentrale Grundlage der Berechnungen. Die reine Annahme, dass die Unterhaltsleistung der Eltern auch tatsächlich dem berechneten Wert entspricht, trifft in der Realität oft nicht zu. Kommen Eltern den laut Berechnungen zumutbaren Unterhaltsleistungen nicht von sich aus nach, so fallen die betreffenden Studierenden um die ihnen zustehenden Unterhaltsleistungen um. Denn der einzige rechtliche Weg, seinen Anspruch durchzusetzen, bietet eine Unterhaltsklage, doch derart drastische Schritte werden verständlicherweise nur in den seltensten Fällen gesetzt.
Eines der größten Probleme bei der Studienbeihilfe ist jedoch auch die unterschiedliche Bewertung des elterlichen Einkommens. Für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gibt es höhere Absetzbeträge, was zu einer Benachteiligung von Studierenden führt, deren Eltern unselbständig erwerbstätig sind.
Fallbeispiele
Wir wollen in der Folge noch zwei exemplarische Beispiele heraus greifen, die repräsentativ für viele Härtefälle sind, bei denen die derzeitige Form der Förderung nicht zufriedenstellend funktioniert:
Durch zusätzliche „Einkommen“ aus landwirtschaftlicher Tätigkeit – selbst wenn es eine geerbte Wiese zur landwirtschaftlichen Nutzung mit einem Einheitswert von lediglich 50 Cent ist – können durch Entfallen der bereits sehr geringen Absetzbeträge von Unselbstständigen unangemessene Einbußen bei den Stipendien entstehen.
Eine weitere Ankedote in Form eines folgenschweren gesetzlichen Widerspruchs ist, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht davon ausgeht, dass Eltern von Zivildienern für diese Unterhalt leisten, das Einkommen der Eltern aber sofern sie neben dem Zivildienst weiterstudieren bei der Stipendienberechnung sehr wohl in voller Höhe herangezogen wird.
Auswärtige Studierende
Die dubiose Regelung der Auswärtigkeit aufgrund der Fahrtzeit vom Heimatort zum Studienort stellt oftmals eine reine Zumutung dar. Zum Einen wird lediglich die Fahrtzeit vom Heimatort zum Studienort berücksichtigt und dabei auf die Fahrtzeit innerhalb des jeweiligen Ortes gänzlich vergessen. Diese kann bei Großstädten ohne weiteres bereits über eine Stunde betragen. Zum Anderen werden sämtliche theoretischen Verkehrsverbindungen herangezogen, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass ob diese eigentlich zumutbar sind. So wird beispielsweise auch eine Studentin, der unabhängig von der Tageszeit nur zwei unbrauchbare Verbindungen täglich zur Verfügung stehen, nicht als auswärtig eingestuft.
Bachelor/Master und Studienbeihilfe
Die Umstellung der Studienpläne auf Bachelor- und Masterstudien ist in derzeit an nahezu allen österreichischen Universitäten in vollem Gange. Neben den damit verbundenen vielschichtigen Herausforderungen im Bereich des Studienrechts, hat dies auch Auswirkungen auf die Stipendien. Die entsprechende Anpassung des Studienbeihilfensystems steht jedoch nach wie vor aus. In weiten Teilen wird noch immer davon ausgegangen, dass Studierende ein vier- beziehungsweise fünfjähriges Magister- bzw. Diplomstudium studieren.
Anpassung an ECTS
So existiert im Universitätsgesetz wie auch in vielen Studienplänen das Konzept der Semesterwochenstunden nicht mehr durchgängig. Die Lehrveranstaltungen werden nun mit den (wenn auch nur angeblich) europaweit einheitlichen ECTS-Punkten bewertet, die den Aufwand der Studierenden im Zusammenhang mit der betreffenden Lehrveranstaltung quantifizieren sollen. Die Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsnachweises gehört daher im Studienförderungsgesetz entsprechend angepasst. Dabei ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsbelastung in verschiedenen Studienrichtungen nicht – wie unsinniger Weise vom Universitätsgesetz vorausgesetzt – absolut gleich ist. Die ECTS-Punkte können derzeit jedenfalls nur als relatives Maß angesehen werden. Daher erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt der sanfte Übergang mittels einer Doppelregelung (entweder wie bisher Nachweis von Semesterwochenstunden oder alternativ dazu ECTS-Punkte) mit dem Ziel einer individuellen Festlegung des zu erbringenden Leistungsnachweises für die verschiedenen Studien in der Höhe von maximal rund 20 ECTS-Punkten pro Jahr als sinnvoll.
Insgesamt müssen wir festzustellen, dass vielen grundsätzlich begrüßenswerten Zielen im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozess im geltenden Studienförderungsgesetz noch immer nicht Rechnung getragen wird. Dazu zählen beispielsweise die bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf, die Möglichkeit eines späteren Einstiegs ins Studium bzw. die Möglichkeit eine Berufstätigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudium.
Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 35 Jahre
Der Anteil von Studierenden, die während des Semesters berufstätig sind, hat sich durch die Einhebung von Studiengebühren nochmals deutlich erhöht. Gerade für diese Studierenden führt die Doppelbelastung aus Studium und Berufstätigkeit oft zu Studienzeitverlängerungen. Die Notwendigkeit von Weiterbildung und das gestiegene Pensionsantrittsalter bewegen immer mehr Menschen dazu, auch noch nach längerer Berufstätigkeit einen universitären Abschluss anzustreben. Aus diesen Gründen ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 35 Jahre bzw. der Grenze für Studienabschlussstipendien auf 41 Jahre dringend notwendig.
Zuverdienstgrenzen
Wir treten für eine starke Anhebung der Zuverdienstgrenzen ein, da die Lebenshaltungskosten auch für Stipendienbezieherinnen und -bezieher stark steigen. Zudem gibt es genügend Voraussetzungen wie z.B. den Leistungsnachweis, den die Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher ohnedies erbringen müssen.
echte Wertanpassung
Wie bereits eingangs erläutert, deckt die von Minister Johannes Hahn vorgelegte Gesetzesänderung nur einen Bruchteil der Inflation seit Jänner 1999 ab. Und selbst wenn die Stipendien tatsächlich real um 12 % erhöht worden wären, hätte dies lediglich die Inflation von März 1999 bis November 2004 abgegolten. Die aktuell in Begutachtung liegende Regelung benachteiligt jene, welche nur wenig Stipendium bekommen, gegenüber denen die mehr bekommen massiv, da für sie durch die unveränderte Berücksichtigung des Anteils, der in Form von Familienbeihilfe zur Auszahlung gelangt, die Erhöhung nur einen kleinen Bruchteil von 12 % beträgt.
Wir fordern weiterhin ganz klar eine komplette, echte Inflationsanpassung der Höchststipendien. Aktuell wären dies 16,7 %.
Nicht zu vergessen sind dabei aber auch alle anderen festgelegten Werte im Studienförderungsgesetz, wie zum Beispiel Frei- und Absetzbeträge aber auch Leistungs- und Förderungsstipendien. Auch diese gehören dringend an die Inflation angepasst, denn viele dieser Werte wurden seit 1992 nicht mehr verändert. Durch die Inflation in diesem Zeitraum verloren diese Beträge bereits ein Drittel des ursprünglichen Werts.
laufende Wertsicherung
Wir fordern, dass das gesamte Studienförderungsgesetz anhand eines repräsentativen Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert wird. Durch eine gesetzliche Kopplung aller relevanten Beträge an einen VPI, wie dies in vielen anderen Gesetzen bereits vorsehen ist, sollen die Beträge damit jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden.
Dabei gilt es aus unserer Sicht zu Berücksichtigen, dass Studierende anders einkaufen als der oder die durchschnittliche ÖsterreicherIn. Wir haben die Gewichtung der verschiedenen Warengruppen zur Errechnung des Verbraucherpreisindex für durchschnittliche ÖsterreicherInnen geprüft und sind zu der Auffassung gekommen, dass diese in vielen Fällen nicht wirklich gut auf Studierende zutrifft.
Die tatsächliche Inflation, welche uns Studierende trifft, kann aktuell nicht im Detail festgestellt werden. Wir fordern daher die Schaffung eines eigenen Studierenden-Verbraucherpreisindex (VPI).
Ermäßigungen
Die meisten Studierenden in Österreich leben unter der Armutsgrenze von 848 € monatlich. Dennoch werden wir bei den meisten verfügbaren Ermäßigungen schlechter gestellt als SeniorInnen, denen ohne weitere Kriterien pauschal Vergünstigungen zugestanden werden.
Mit dem Argument, dass Personen nur zum Schein inskribiert hätten, um an Vergünstigungen teil haben zu können, wurden Vergünstigungen vor Jahren an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt oder mit einer willkürlich festgelegten Altersbeschränkung (meist 26 Lebensjahre) versehen. Da sogenannte „Scheininskriptionen“ heute de facto nicht mehr existieren, ist der Grund für derartige Einschränkungen entfallen und sollten damit alle solchen Beschränkungen umgehend wieder fallen.
Wir fordern daher Ermäßigungen für alle Studierenden, egal welchen Alters, im selben Ausmaß wie für SeniorInnen. Schließlich haben auch ältere Studierende oft Geldsorgen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Zur Vermeidung von unnötigem Individualverkehr sollten das Angebot sowie das Preis/Leistungsverhältnis von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Studierenden optimiert werden.
günstige Semestertickets
Studierenden sollte es möglich sein, öffentliche Verkehrsmittel möglichst günstig benützen zu können. Als erste Maßnahme sollte der Preis für Semestertickets für Studierende vom Vollpreis ausgehend um zumindest 50 % reduziert werden. Wir fordern längerfristig die Wiedereinführung der allgemeinen Freifahrt für alle Studierenden.
Erreichbarkeit der Unistandorte
Auch die Erreichbarkeit der Universitätsstandorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist uns in diesem Zusammenhang ein dringendes Anliegen. Vor allem bei Universitätsstandorten, welche nicht direkt im Zentrum einer Stadt liegen (z.B. Klagenfurt) sind die Verbindungen oft unpraktisch bis unbrauchbar. Hier streben wir eine deutliche Verbesserung der Anbindung tagsüber sowie im Bereich von Studierendenwohnheimen auch insbesondere in den Abendstunden an, um unnötigen Individualverkehr vermeiden zu können.