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Ein neues Plagiatsgesetz?

| Von gabor | Permanenter Link | Allgemein
Die Exekutive der Bundesvertretung verlangt eine gesetzliche Regelung, welche das unzitierte Abschreiben von bis zu 25% der akademischen Arbeiten erlaubt. Nachzulesen ist dies z.B. in der letzten Wochenendausgabe der Presse. Ich hoffe, sie wissen nur nicht, was sie verlangen.

Soll tatsächlich die höchste wissenschaftliche Stufe der Ausbildung in Österreich zu einem Viertel daraus bestehen, ob man abschreiben kann oder nicht? Und dies so gut versteckt, daß die betreuende Person glaubt, es handle sich um den eigenen Gehirnschmalz? Dies alles kann nicht ernst gemeint sein, und ich trete in aller Schärfe gegen die Vorderung der anscheinend vertrottelten BV-Exekutive auf.

Man braucht diesbezüglich keine neue Gesetze. Es gibt das Urheberrechtsgesetz und das reicht vollkommen aus. Wer aus fremden Werken etwas übernehmen will, muß nur angeben, woher die Zeilen stammen. Liebe Exekutive der Bundesvertretung: Das nennt man wissenschaftliches Arbeiten. Es ist auch kein Problem, wenn eine Arbeit nur aus Zusammentragen vieler Quellen besteht - nur muß dies alles angegeben werden.

Die meisten Studierenden besuchen eine Universität, um genau diese Fähigkeit - die Erstellung einer wissenschaftlicher Arbeit - zu erlangen. Nicht so wie Ihr, die nur für die Showbühne der großen Politik übt. Böse Zungen behaupten schon, daß dieses Abschreib-Gesetz von Euch nur verlangt wird, damit Ihr auch die Chance habt, ein Studium abzuschließen.

In meiner Welt soll vorgeschrieben werden, was man absolut gesehen leisten muß, damit ein Studium abgeschlossen werden kann. Diese Regel gelten für alle. Die Forderung, daß die Vorbildung so gestaltet wird, daß man während des Studiums die Ziele erreichen kann ist legitim, und ich stelle dies auch. Desweiteren muß auch die Forderung gestellt werden, daß man auf der Universität den Ausbildungszielen entsprechend betreut wird. Man darf nur das Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Hat man nach der positiven Beendigung der Universität ein Diplom in den Händen, dann will ich auch, daß dies ein Zeugnis für mich ist und auch aussagt, was ich kann. Unter anderem soll es aussagen, daß ich wissenschaftlich zu arbeiten befähigt bin. Würde nun aber ein Gesetz bestehen, daß das Stehlen geistigem Eigentum zur Erlangung eines Universitätsabschlusses legalisiert, dann wird ein Diplom abgewertet. Und nicht nur von denen, die Abschreiben, sondern alle! Und dagegen will ich entscheident auftreten. Denn dies dient nur zur Unterstützung einiger wenigen faulen, die nicht zitieren wollen (oder können).

Danke Bundesvertretung für die Volksverblödung!


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