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Grazer Zweitwohnsitzabgabe
10.11.2006 11:10 | Von hbrandl | Permanenter Link | AllgemeinStudierende, aber nicht nur solche, welche in Graz einen Zweitwohnsitz gemeldet haben sollen schon bald 300 Euro pro Jahr dafür bezahlen. Bis es soweit ist müssen jedoch noch ein paar Hürden überwunden werden.
Als Fachschaftslisten Österreichs sprechen wir uns natürlich gegen eine solche Abgabe aus, und werden alles unternehmen diese zu verhindern.
Eine Zusammestellung zur aktuellen Lage.
Was ist konkret geplant?
Die Stadt Graz möchte von jeder Bürgerin und jedem Bürger welche in Graz einen Zweitwohnsitz gemeldet hat eine Zweitwohnsitzabgabe einheben. Den rechtlichen Rahmen dazu gibt es aber noch nicht denn es fehlt ein Landesgesetz.
Wenn es nach dem Willen des Grazer Gemeinderates geht so soll dieses möglichst bald stehen sodass die Stadt die Abgabe einheben kann.
Um welche Größenordnung es sich handelt ist noch lange keine beschlossene Sache. Aus den Medien hört man jedoch Zahlen von 300 Euro pro Jahr.
Was ist bisher passiert?
Der Grazer Gemeinderat hat mit den Stimmen aller Parteien (ÖVP, SPÖ, KPÖ, Grüne, FPÖ) beschlossen an das Land Steiermark heranzutreten auf dass dieses die Gesetzeslage zugunsten der Stadt ändert. Mehr ist noch nicht passiert. Aber mehr soll auch nicht passieren.
Jetzt aber im Detail
In der letzen Gemeinderatssitzung am 19. Oktober wurde ein Bericht über dieses Ansinnen vorgelegt. Es wurde daraufhin ein Antrag einstimmig angenommen in welchem Bürgermeister Nagl (ÖVP), Vizebürgermeister Ferk (SPÖ) und Finanzstadtrat Riedler (SPÖ) aufgefordert werden an das Land in einem noch zu fertigenden Schreiben heranzutreten mit dem Ansinnen zur Veranlassung einer an den Steiermärkischen Landtag gerichteten Regierungsvorlage des Inhaltes, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Gemeinden zur Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe [...] ermächtigt werden. [Bericht an den Grazer Gemeinderat]
Das wäre ja noch nicht so schlimm, jedoch wird im voranstehenden Bericht explizit als einer der gewünschten Eckpunkte eine Beschränkung allfälliger Abgabenbefreiungen, um den damit verbunden Vollziehungsaufwand so gering wie möglich zu halten und den erwartbaren Ertrag nicht zu schmälern [Bericht an den Grazer Gemeinderat] gefordert.
Was wird jetzt passieren?
Es wird ein Schreiben mit obig dargelegter Motivation an die Steiermärkische Landesregierung verfasst werden mit der Bitte eine Regierungsvorlage zu erstellen. Glücklicherweise gibt es in der Steiermark auch viele Gemeinden die von einer solchen Regelung nicht profitieren würden - vermutlich alle bis auf Graz. Es bleibt daher zu hoffen dass das Land entweder kein Gesetz in dieser Richtung verabschiedet oder aber es mit einer Fülle von Ausnahmen spickt - unter anderm der Ausnahme von Studierenden.
Damit dies auch tatsächlich
passiert wird es eine ordentliche Kraftanstrengung seitens der
StudierendenvertreterInnen brauchen. Da diese Problematik mehr als genügend MitarbeiterInnen auf den beteiligten HochschülerInnenschaften stark motiviert hat wird es uns eine Freude sein diese Regelung zu Fall zu bringen bevor sie noch existiert.