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Echte Stipendienanpassung!
27.03.2007 17:30 | Von hbrandl | Permanenter Link | AllgemeinAls das Studienförderungsgesetz 1992 geschaffen wurde, war es Studierenden möglich von der dadurch erhaltenen Unterstützung zu leben. Dank Inflation wurde es über die Jahre immer schwieriger damit das Auslangen zu finden.
Mit Freude vernahm ich daher gestern, dass die Stipendien endlich "erhöht" werden. Durch die 12% "Erhöhung" wird im
merhin der Kaufkraftverlust von Jänner 1999 bis Oktober 2004 ausgeglichen. Seit damals gab es aber bereits neuerlich 4,1% Inflation (VPI86). Die größte Tragik für die Studierenden wird aber sowohl von der Politik als auch von den anderen Fraktionen vernachlässigt. Im Studienförderungsgesetz sind nicht nur die Höchststipendien - welche nun erhöht werden sollen - geregelt sondern auch noch diverse Absetzbeträge, Freibeträge, Zuschläge, Leistungs- und Förderungsstipendien. Diese wurden großteils seit 1992 nicht angepasst. Seit damals gab es eine Inflation von 32,86% (VPI86). Dadurch entgehen uns Studierenden jährlich Millionen von Euro. Das erklärte Ziel muss eine Wertanpassung aller im Studienförderungsgesetz festgelegten Beträge sein. Damit würde ein Stipendium Studierende wieder in die Lage versetzen ohne Nebenjob sich vollzeit auf ihr Studium zu konzentrieren.
Höchstbeihilfen
Durch die 12% Wertanpassung werden auswärtige (also nicht am Heimatort) Studierende in Zukunft um 873€ pro Jahr mehr bekommen. Das ist natürlich zu begrüßen. Würde man die Höchststipendien vom Stand Jänner 1999 auf Februar 2007 valorisieren (VPI86) würden Studierende über 1.185€ pro Jahr zusätzlich verfügen. Die Differenz von 313€ jährlich wird Studierende daher auch weiterhin abgehen.
An dieser Stelle möchte ich auf einen in den Medien verbreiteten Irrtum eingehen (DerStandard, ORF ON, Kleine Zeitung, ...). Die letzte Wertanpassung der Höchststipendien erfolgte durch eine Gesetzesänderung im Jänner 1999. Im August 2000, auf welchen sich die Medien beziehen, wurden die Beträge von Schilling auf Euro umgerechnet und dabei aufgerundet. Dies führte zwar zu einem netten Körberlgeld für auswärtige Studierende von 7,6€ pro Jahr, wäre der Wert jedoch damals an die Inflation angepasst worden, hätten Studierende 217,6€ jährlich mehr zur Verfügung gehabt.

Abseits von den Höchststipendien für am Heimatort Studierende wie auch für auswärtig Studierende, welche aktuell in den Medien diskutiert werden, gibt es einige Handlungsfelder, welche rund um das Studienförderungsgesetz verbleiben.
Freibeträge, Absätzbeträge
Die Absätzbeträge (§32 Abs. 1 HSG 1998) wurden im Jahre 1999 beziehungsweise 2000 nur teilweise an die inzwischen aufgetretene Inflation angepasst. Da diese direkt die zumutbare Unterhaltsleisung der Eltern reduzieren, würden viele Studierende mehr Stipendium bekommen, beziehungsweise viele jener, welche gerade nicht Stipendium beziehen, zumindest ein wenig Unterstützung erhalten.
Hat man zum Beispiel ein 17 jähriges Geschwister können die Eltern 990€ weniger von ihrem jährlichen Einkommen absetzen als ihnen ein Studienförderungsgesetz mit einer vollen Inflationsanpassung gewähren würde.
Ein weiteres Beispiel ist jener Freibetrag, bis zu welchem man ohne Probleme dazuverdienen darf. Dieser wurde im Jahre 1999 von den 1992 festgesetzten 18.000 Schilling (1.308€) auf 19.000 Schilling (1380€) erhöht, was nicht der damaligen Inflation entsprach. Würde man den Freibetrag von 1992 an die inzwischen aufgetretene Inflation anpassen, so dürften StipendienbezieherInnen heute 1.735€ dazuverdienen. Es gibt genug Studierende, welche diese 354€ dringend brauchen könnten.
Leistungs- und Förderungsstipendien
Was weiters in der medialen Diskussion fehlt, sind die Leistungs- und Förderungsstipendien. Auch sie wurden seit 1992 nie vollständig an die Inflation angepasst. (Einzige Ausnahme ist das Minimum eines Leistungsstipendiums an einer Akademie, welches 1999 verdoppelt wurde.)
Als Beispiel möchte ich die Leistungsstipendien an Universitäten heranziehen. 1992 wurde festgelegt, dass ein solches Stipendium zwischen 10.000 Schilling (726,73€) und 20.000 Schilling (1.453,46€) betragen muss. Im August 2000 wurde dies auf einen Rahmen von 700€ bis 1.500€ "gerundet". Inflationsangepasst (basierend auf dem Wert von 1992) müssten Studierende, welche ein Leistungsstipendium bekommen, zwischen 965€ und 1.928€ bekommen.
Schlussfolgerung
Auch wenn mich die teilweise Wertanpassung bei den Höchststipendien sehr freut, so muss uns klar sein, dass dies nur der erste Schritt zu einer vollständigen Wertanpassung aller Beträge im Studienförderungsgesetz sein kann.
Als das Gesetz geschrieben wurde, dürfte es Studierenden wirklich möglich gewesen sein, von ihrem Stipendium zu leben. Inzwischen finden immer mehr Studierende nicht mehr das Auslangen mit der ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Unterstützung und müssen sich ihr Leben durch Nebenjobs finanzieren.
Sobald eine vollständige Wertanpassung erfolgt ist, sollten alle darin enthaltene Werte wertgesichert werden, in dem diese automatisch an die Inflation angepasst werden. Hierzu sollte jedoch nicht der allgemeine Verbraucherpreisindex (VPI) genützt werden, sondern ein eigener für die Bedürfnisse von Studierenden geschaffener Warenkorb.