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Echte Stipendienanpassung! (Teil 2)

| Von hbrandl | Permanenter Link | Allgemein

Nun ist es soweit. Die Pläne von Bundesminister Johannes Hahn sind in Form eines Gesetzesentwurfs niedergeschrieben. Vor einem Monat war ich erfreut, dass durch die 12 % Erhöhung zumindest die Inflation bis Oktober 2004 ausgeglichen wurde.

Nachdem ich den Entwurf gelesen habe bin ich zwar noch immer glücklich darüber, dass Studierende in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben, musste aber mit Ernüchterung feststellen dass die Erhöhung nur für die wenigsten StipendienbezieherInnen tatsächlich 12 % ausmacht. Für den Durchschnitt bedeutet der Vorschlag nur 5,5 beziehungsweise 8,2 % Erhöhung. Je nachdem ob man auswärtig studiert oder nicht.

Als einzige Fraktion haben wir als unabhängige Fachschaftslisten Österreichs am 24. April eine Begutachtung zur Novellierung des Studienförderungsgesetzes geschrieben.

Auch andere Organisationen haben ihre Meinung kundgetan. Mehr dazu auf den Parlamentsseiten.

Auf die wichtigsten Punkte möchte ich nun auch in einem Blogposting eingehen.

16,7 % Inflation

Laut Ministerium gab es eine Inflation von 12,8 %. Dies ist falsch. Das Ministerium hat die Inflation von 2000 bis Jänner 2007 herangezogen. In Wahrheit trat die letzte Änderung im März 1999 in Kraft wodurch sich eine Inflation bis März 2007 von 16,7 % ergibt. (Ein Umstand auf welchen die Bundesvertretung in ihrer Stellungnahme leider nicht hinwies.) Die Argumentation des Ministeriums, dass daher mit 12 % eigentlich eh die Inflation abgedeckt wird ist daher nicht stichhaltig.

Der Schmäh bei den 12 % ist ein einfacher. Es wird nicht das Höchststipendium erhöht, sondern nur der sich am Ende der Berrechnung ergebende Betrag. Dadurch bekommen jene welche ohnehin schon wenig Stipendium bekommen am wenigsten Erhöhung.

Benachteiligung von FamilienbeihilfenbezieherInnen

Besonders ärgerlich an diesem Umstand ist, dass Studierende welche Familienbeihilfe bekommen oder sie mehr als die Zuverdienstgrenze verdienen benachteiligt werden. Für jeden Euro Familienbeihilfe oder zusätzlicher Verdienst werden ihnen in Zukunft de facto 1,12 Euro abgezogen.

Diesen Umstand möchte ich anhand eines Beispieles einer nicht auswärtigen Studierenden welches sich auch in unserer Stellungnahme wiederfindet illustrieren:

 Mit Familienbeihlife
 Ohne Familienbeihilfe
 
 vorhernachher
vorher nachher
Höchststuidenbeihilfe424,00 €
474,88 €
424,00 €
474,88 €
Zumutbare Unterhaltsleistung
-100,00 €
-112,00 €
-100,00 €
-112,00 €
Familienbeihilfe-152,70 €
-171,02 €
 ---- 
Kinderabsetzbetrag (KAB)
-50,90 €
-57,01 €
 -- --
Studienbeihilfe (gerundet)
120,00 €
134,00 €
324,00 €
 363,00 €
Zzgl. Fbh. + KAB
323,60 €
337,60 €
324,00 €
363,00 €

Man sieht daran sehr schön, dass Studierende welche Familienbeihilfe bekommen und wo eine zumutbare Unterhaltleistung besteht (egal ob von den Eltern, der Ehefrau, des Ehegattens oder vom eingenen Einkommen) deutlich benachteiligt werden.

Studierende mit Kindern

Auch schade ist, dass Studierende mit Kindern nur für das erste Kind einen Zuschlag zum Stipendium bekommen. Es wäre hier sehr sinnvoll das bischen Geld in die Hand zu nehmen was eine solche Maßnahme kosten würde und jeder und jedem Studierenden für jedes Kind die zukünftig 67 € auszubezahlen.

Ausweitung im nächsten Jahr?

Interessant ist auch zu Bemerken, dass im vorgeschlagenen Budget für 2007 / 2008 noch keine Vorkehrungen getroffen wurden um den versprochenen Ausbau der Stipendien zu finanzieren. Dies hat nicht zwingend etwas zu bedeuten. Es stärkt aber nicht wirklich mein Vertrauen darin, diese Reform Wirklichkeit werden zu sehen.

Eine Chance wurde vertan

Leider wurde die Chance Studierenden endlich wieder zu ermöglichen sich Vollzeit auf ihr Studium zu konzentrieren vertan.

Eine komplette Analyse ist wie gesagt in unserer Stellungnahme zu finden.

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