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Bedingte Zulassung - Erleichterung für ausländische Studierende
25.05.2008 17:30 | Von hbrandl | Permanenter Link | Allgemein, Ausländische StudierendeMit der bedingten Zulassung gelang uns der zweite Erfolg für ausländische Studierende seit Juli 2007. Nachdem im Zuge der Verfassungsbereinigung Ende letzten Jahres eine Verfassungsbestimmung aufgehoben wurde welche das passive Wahlrecht für ausländische Studierende verhinderte (es gibt aber noch immer ein einfaches Gesetz dagegen) konnte damit die erste Erleichterung seit langem erzielt werden welche Studierende aus nicht-EWR Ländern direkt und deutlich spüren werden.
In Zukunft wird für Studierende welche einen künstlerischen oder körperlich-motorischen Eignungstest an einer Universität bestehen müssen das ausreisen ins Heimatland nach der Prüfung und das anschließende warten auf Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen. Studierende können, sofern sie den Eignungstest bestehen, in Österreich bleiben und hier den entgültigen Aufenthaltstitel erlangen.
Wollten StaatsbürgerInnen aus nicht-EWR Ländern in Österreich ein Musik-, Kunst- oder Sportstudium beginnen so wurden sie mit einer besonderen Schikane belegt. Sie durften zwar zu den künstlerischen beziehungsweise körperlich-motorischen Eignungstests nach Österreich einreisen, mussten jedoch das Land nach der Prüfung wieder verlassen und aus ihrem Heimatland - sofern die Prüfung positiv war - einen Antrag auf Erteilung ihres Aufenthalttitels stellen.
Das dies teils mit erheblichen Kosten, sowohl finanzieller Natur als auch Zeit, verbunden war erscheint einleuchtend. Besonders hart draf es jene Länder welche über keine diplomatische Vertretung Österreichs verfügen und deren StaatsbürgerInnen in ein anderes Land - inklusive deren Visapolitik - zur Österreichischen Botschaft reisen müssen.
Nun ist es gelungen dieses Problem auf wundersame Weise zu lösen. Zukünftig bekommen jene Studierende von ihrer zukünftigen Universität eine bedingte Zulassung. Dies bedeutet nichts anderes, als das die Universität bestätigt, dass - sofern der Eignungstest positiv beschieden wird - sie die Zulassung zum Studium erlangen. Studierende können dann in Folge nach Österreich einreisen und können sobald der Test erfolgreich bestanden wurde ohne Ausreise in ihre Heimatland in Österreich bleiben. Damit dürfte es zukünftig der Vergangenheit angehören, dass einzelne Studierende aus nicht-EWR Ländern ihr halbes erstes Semester im Ausland warten müssen und damit nicht am Studium teilnehmen können.
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