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13. Familienbeihilfe auch für StudienbeihilfenbezieherInnen
03.10.2008 18:35 | Von hbrandl | Permanenter Link | Allgemein, SozialesNeben der (teilweisen) Abschaffung der Studiengebühren wurde in der letzten Nationalratssitzung auch die Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen.
Als großen Erfolg kann hierbei gewertet werden, dass dies auch eine Erhöhung für StudienbeihilfenbezieherInnen bedeutet. Als FLÖ haben wir in unserer Begutachtung im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsprozesses (221/ME) und im persönlichen Kontakt mit den EntscheidungsträgerInnen darauf hingewiesen, dass hier noch eine deutliche Rechtsunsicherheit besteht.
Durch einen Abänderungsantrages (136/AA) wurde nun sichergestellt, dass die Rechtsunsicherheit beseitigt wurde, und sich auch StudienbeihilfenbezieherInnen über zusätzliche gut 150 € pro Jahr freuen können.
Studierende welche Studien- und Familienbeihilfe bekommen, sind seit der vorletzten Erhöhung der Studienbeihilfe 2007 um circa 300 € pro Jahr schlechter gestellt als Studierende welche keine Familien- jedoch Studienbeihilfe bekommen. Für sie fiel die damalige Erhöhung, welche auch für sie eine war, um diesen Betrag niedriger aus. (Ein Umstand auf welchen wir seit damals regelmäßig verweisen.)
Durch die Einführung der 13. Familienbeihilfe drohte, auf Grund der Berechnungsmethode, für BezieherInnen beider Beihilfen die jährliche Gesamtsumme sogar noch weiter zu schrumpfen. Dank unserer Bemühungen war erfreulicher Weise schon vor der Nationalratssitzung klar, dass das Bundesminsiterium für Wissenschaft und Forschung als zuständiges Bundesministerium die Rechtsansicht vertrehten wird, dass die 13. Familienbeihilfe nicht nur nicht die Summe verringern wird sondern zusätzlich ausgezahlt werden wird (8/SN-221/ME). Zahlreiche anderen Institutionen teilten jedoch unsere Bedenken.
Durch den angenommenen Abänderungsantrag, müssen wir uns nicht auf die Rechtsansicht des Ministeriums verlassen, sondern können auch langfristig sicher sein, dass erneut ein weiterer Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Studierenden getan wurde.