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Studienbeihilfen verringert
30.03.2009 18:31 | Von hbrandl | Permanenter Link | Allgemein, SozialesHeute wurde das Steuerreformgesetz 2009 vom Bundespräsidenten als letzte Instanz im Gesetzgebungsprozess unterschrieben. In wenigen Tagen wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dafür sorgen, dass für StudienbeihilfenbezieherInnen welche auch Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) bekommen einem Zugewinn von 90 € / Jahr beim Kinderabsetzbetrag ein Verlust von 100 € / Jahr gegenübersteht.
Trotz Kritik an diesem Gesetz unter anderem von Seiten des Wissenschaftsministerium, der ÖH Uni Graz, der HTU Graz, der ÖH Bundesvertretung und den unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs wurde weder im Nationalrat, noch im Bundesrat dieses Problem rechtzeitig aufgegriffen um die nun eintretende Schlechterstellung der StudienbeihilfenbezieherInnen zu verhindern.
Bereits bei der Einführung der neuen Berechungsweise, im April 2007, haben wir auf die absurde Berechnungsmethode und die dadurch entstehenden Nachteile hingewiesen. Damals wurden diese Probleme in Kauf genommen um eine in Wahrheit ca. 4 - 6 % Erhöhung als 12 % Erhöhung verkaufen zu können.
Bei der Einführung der 13. Familienbeihilfe konnten wir durch unsere Begutachtung erreichen, dass anstelle einer Verringerung der Gesamtsumme aus Studienbeihilfe und Familienbeihilfe eine Erhöhung (um die 13. Familienbeihilfe) herauskam. Diesmal war die Schlechterstellung den EntscheidungsträgerInnen leider egal.
Es zeigt sich, dass wir eine grundlegende Reform des Beihilfensystems für Studierende benötigen. Durch eine sinnvolle Reform wäre es möglich, dass wir uns als Studierende wieder vollzeit auf unser Studium konzentrieren können. Unser dafür letztes Jahr präsentierte Konzept wäre aus unserer Sicht der dafür richtige Weg.